Christlicher Glaube und Islam
Christlicher Glaube und Islam
Erklärung der Deutschen Evangelischen Allianz
Einleitung
Das Thema Islam ist heute in aller Munde. Nicht nur die Medien bringen täglich zahlreiche Meldungen aus der Welt des Islam und über die 4 Millionen Muslime in Deutschland, Auch für christliche Gemeinden, Gemeinschaften und Kirchen ist das Thema überaus relevant. Christen erkennen einerseits die Herausforderungen, die sich im Zusammenleben mit Angehörigen vieler Nationen, Kulturen und Religionen ergeben, in deren Herkunftsländern (bzw. den Herkunftsländern ihrer Eltern und Großeltern) eine freie Verkündigung des Evangeliums häufig unmöglich ist. Andererseits bestehen manche Unsicherheiten bei der Beurteilung des Islam aus christlicher Sicht.
In den Medien überwiegen Berichte über politisch aktive islamische Gruppierungen. Obwohl sie nur eine von mehreren islamischen Strömungen ausmachen, erheben sie den Anspruch, den ‚wahren Islam‘ zu verkörpern. Das verstärkt bei vielen Menschen Unsicherheit und Angst. Gleichzeitig werden gerade engagierte Christen zum Dialog mit den anderen ‚abrahamischen Religionen‘ aufgerufen, zur Toleranz und zur Anerkennung des ‚islamischen Heilsweges‘. Sollen Christen deshalb aufhören, Muslimen Jesus Christus als den einzigen Weg zu Gott, dem himmlischen Vater, zu bezeugen? Glauben Christen und Muslime an einen ‚gemeinsamen Gott‘? Wie sollen Christen auf den stärker werdenden gesellschaftlichen Einfluss islamischer Gruppen reagieren?
Auf diese Fragen möchte diese Erklärung Antworten geben. Sie wurde ursprünglich vom Ständigen Islam-Arbeitskreis der Lausanner Bewegung Deutschland in Verbindung mit der Deutschen Evangelischen Allianz und der Arbeitsgemeinschaft Missionarische Dienste erarbeitet und nun vom Arbeitskreis Islam der Deutschen Evangelischen Allianz erneut überarbeitet. Sie möchte Christen unterschiedlicher Prägung aus Kirchen, Freikirchen und Gemeinschaften sowie Verantwortlichen in evangelistischen, missionarischen und diakonischen Werken Hilfen zu einer biblischen Beurteilung des Islam geben. Sie will Mut machen, das Evangelium von Jesus Christus allen Menschen in unserem Land und weltweit zu bezeugen, denn auch Muslimen gilt die Botschaft von Jesus und sein Angebot der Erlösung. Die Erklärung will zudem angesichts der gesellschaftlichen Herausforderungen im Zusammenhang mit dem Islam Hilfestellung leisten. Deshalb ist diese Erklärung in drei Teile gegliedert.
Der erste Teil versucht, Gemeinsamkeiten und Gegensätze im Glauben von Christen und Muslimen aus biblischer Sicht aufzuzeigen. Er will deutlich machen, warum Christen in Deutschland auf den Islam und die Mission unter Muslimen so unterschiedlich reagieren.
Der zweite Teil behandelt die christliche Mission unter Muslimen im Kontrast zu der islamischen Werbung unter Christen. Er will auf diese Problematik aufmerksam machen und gleichzeitig den göttlichen Auftrag des christlichen Zeugnisses gegenüber Muslimen bekräftigen.
Der dritte Teil ist den Fragen gewidmet, die sich aus dem Zusammenleben von Christen und Muslimen in der deutschen Gesellschaft ergeben.
Um die Brisanz der behandelten Fragen deutlich zu machen, haben wir in den meisten Fällen nicht nur unsere christliche, sondern auch eine allgemein verbreitete, traditionelle muslimische Auffassung zu Wort kommen lassen. Wir haben uns dabei um eine faire, korrekte Darstellung der muslimischen Position bemüht. Um die Unterschiede in der Textgestalt hervortreten zu lassen, haben wir die muslimische Sicht jeweils eingerückt gedruckt.
Die Koranstellen sind nach der heute allgemein üblichen Kairoer Zählung genannt. Sofern koranische Ausdrücke zitiert werden, geschieht das nach der Übersetzung von R. Paret (11. Aufl. Stuttgart 2012). Die Bibelzitate sind der letzten Revision der Übersetzung Martin Luthers von 1984 entnommen.
Auf ein Problem möchten wir besonders aufmerksam machen. Christen und Muslime bekennen jeweils, dass es nur ‚einen Gott gibt‘, haben von Gott aber sehr unterschiedliche Auffassungen. Wir sprechen in dieser Erklärung von ‚Gott‘, auch wenn wir die islamische Auffassung von Gott meinen. Wir verzichten auf die Verwendung des arabischen, im Islam gebräuchlichen, Wortes ‚Allah‘. Denn einerseits kann dieses Wort im Deutschen nur mit ‚der (eine) Gott‘ wiedergegeben werden, und andererseits verwenden arabische Christen ebenfalls den Begriff ‚Allah‘. Die inhaltlichen Gegenüberstellungen machen deutlich, dass Christen und Muslime nicht dieselbe Gottesvorstellung haben und nicht dieselbe Offenbarung. Der Koran verkündigt nicht den Dreieinigen Gott, Vater, Sohn und Heiligen Geist, ja er lehnt die Selbstoffenbarung Gottes in Jesus Christus kategorisch ab (Sure 112). In den Herausforderungen, die der Islam für die christliche Gemeinde darstellt, möchte diese Erklärung Christen helfen, geistlich zu unterscheiden, sie zum Zeugnis unter Muslimen ermutigen und beim Zusammenleben im Alltag Wegweisung geben. Wir begleiten diese Erklärung mit unserem Gebet und bekräftigen, dass das folgende Wort Jesu Christi auch im Blick auf den Islam gilt: „Mir ist gegeben alle Gewalt im Himmel und auf Erden. Darum gehet hin und machet zu Jüngern alle Völker: Taufet sie auf den Namen des Vaters und des Sohnes und des Heiligen Geistes, und lehret sie halten alles, was ich euch befohlen habe. Und siehe, ich bin bei euch alle Tage bis an der Welt Ende.“ (Matthäus 28, 18-20)
1. Teil: Formale Gemeinsamkeiten und inhaltliche Gegensätze im Glauben von Christen und Muslimen – eine Beurteilung aus biblischer Sicht
Eine angemessene Einschätzung des Islam wird durch den Umstand erschwert, dass angesichts ähnlicher Begriffe – und deshalb oberflächlich betrachtet – manche Gemeinsamkeiten zwischen christlichem und islamischem Glauben zu bestehen scheinen. Diese formalen Gemeinsamkeiten können allzu leicht den Blick für die grundlegenden Unterschiede zwischen den Aussagen von Bibel und Koran verdecken. Einzelne biblische und koranische Aussagen müssen jeweils aus der Mitte ihrer Gesamtaussagen heraus verstanden werden.
Die folgende Übersicht möchte das an den wichtigsten Themen des Glaubens deutlich machen. Dabei werden einleitend jeweils die formalen Gemeinsamkeiten genannt.
1.1 Offenbarung
Sowohl Christen als auch Muslime gründen ihren Glauben auf Offenbarungsereignisse, die jeweils zur Abfassung eines Buches geführt haben. Die ‚Heilige Schrift‘ (Bibel) und der ‚Edle Koran‘ gelten in der jeweiligen Religion bis heute als die wesentliche Wegweisung für das Leben und den Glauben der Menschen.
1.1.1 Der christliche Glaube gründet sich auf Offenbarungsereignisse, die geschichtlich zugänglich sind, von vielen Augenzeugen berichtet wurden, einen Zeitraum von rund 2000 Jahren umfassen und eng mit der Geschichte des Volkes Israel verbunden sind. In diesen Ereignissen hat sich Gott unmittelbar, durch Engel, durch bevollmächtigte Menschen und abschließend in seinem Sohn Jesus Christus offenbart.
Der islamische Glaube gründet sich auf Offenbarungsereignisse, die einen Zeitraum von weniger als 25 Jahren umfassen und eng mit der Lebensgeschichte des Arabers Mohammed (arab. muhammad) Ben Abdullah verbunden sind. Inhaltlich beziehen sich diese Offenbarungen zu einem erheblichen Teil auf Ereignisse, die Mohammed nicht selbst erlebt hat. Der Koran enthält deshalb u. a. Texte, die – zumeist in veränderter Gestalt – Themen der biblischen Heilsgeschichte aufgreifen.
1.1.2 Für Christen ist die Bibel Gottes zuverlässiges Wort. Der Heilige Geist überwachte ihre Niederschrift und wacht über ihrer Überlieferung. Er macht das geschriebene Wort jeweils neu als Gottes Wort lebendig. Es bleibt in Ewigkeit Gottes gültiges Wort und wird nicht durch spätere Schriften korrigiert oder ergänzt. Da der Koran der Bibel an zentralen Punkten widerspricht, kann Mohammed nicht Prophet Gottes und der Koran nicht eine Offenbarung Gottes sein.
Für Muslime ist der Koran das reine, unverfälschte, die früheren heiligen Schriften korrigierende und überbietende, letztgültige Wort Gottes – eine getreue Wiedergabe der himmlischen Urschrift. Wo immer die Bibel vom Koran abweicht, sei sie von Juden und Christen verfälscht worden.
1.1.3 Die Bibel ist das Zeugnis von Gottes Offenbarungshandeln und zugleich selbst göttliche Offenbarung. Der Heilige Geist (vgl. 2. Petrus 1,21) hat die Persönlichkeit der verschiedenen Schreiber nicht ausgeschaltet und sich beim Offenbarungsvorgang Menschen unterschiedlicher Sprache bedient.
Nach islamischem Glauben ist der Koran Mohammed durch Vermittlung des Engels Gabriel direkt von Gott ohne Beteiligung der Persönlichkeit Mohammeds in arabischer Sprache eingegeben worden. Damit sei seine Unverfälschtheit garantiert.
1.1.4 Die Heilige Schrift ist der alleinige Maßstab für Glauben und Leben der Christen. Sie verstehen die Bibel aber nicht einfach als ‚Gesetzbuch‘. Christen orientieren sich im Hören auf die Heilige Schrift und unter der Leitung des Heiligen Geistes an Jesus Christus.
Für Muslime hat neben dem Koran die Summe der überlieferten Worte und Handlungen Mohammeds Verbindlichkeit für die Auslegung des Korans und für das Leben der muslimischen Gemeinschaft.
1.2 Gott
Sowohl Christen als auch Muslime glauben, dass der eine Gott der Schöpfer des Himmels und der Erde und jedes einzelnen Menschen ist. Er ist deshalb von ihnen anzubeten und zu loben. Sie glauben, dass er allein die Antwort auf die letzten Fragen des Menschseins und der Welt ist und am Ende der Zeiten alle Menschen im Gericht zur Verantwortung ziehen wird.
1.2.1 Die Bibel bezeugt den einen Gott, den Herrn, als ewig, allmächtig, allwissend, heilig und vollkommen (vgl. z.B. 2. Mose 15,11; Psalm 147,5), zugleich aber als gerecht, wahrhaftig, barmherzig, als Leben, Licht und Liebe (vgl. z.B. 1. Johannes 4,16).
Auch der Koran spricht von Gott als dem Ewigen, Einzigen, Allmächtigen, Allwissenden und Barmherzigen (vgl. z.B. Sure 2,255; 59,22–24), dessen Wesen aber letztlich verborgen bleibt, weil er zu erhaben ist.
1.2.2 Nach dem biblischen Zeugnis schuf Gott, der Herr, den Menschen, um sich ihm als seinem ‚Ebenbild‘ persönlich zuzuwenden. Er hat sich in seinen Bundesschlüssen verbindlich festgelegt und schenkt dem Menschen Gewissheit des Heils. Er offenbart dem Menschen sein Wesen in der Schöpfung, in der biblischen Heilsgeschichte und abschließend in seinem Sohn Jesus Christus (Hebräer 1,1–3). In der Menschwerdung des Wortes Gottes in Jesus Christus ist die – durch die Sünde entstandene – Trennung zwischen Gott und Mensch überwunden worden (Johannes 1,14–15).
Nach islamischem Glauben ist Gott letztlich eine unpersönliche Macht, die dem Menschen zwar nahe sein kann, aber nicht in einer Ich-Du-Beziehung. Gott bleibt in sich eins, absolut frei und letztlich von seinen Geschöpfen getrennt. Er hat durch seine Propheten seinen Willen und das drohende Gericht verkünden lassen. Erst im Gericht erfährt der Mensch, welches Schicksal ihm Gott bestimmt hat.
1.2.3 Für Christen ist Gott, der Herr, der eine Gott, neben dem kein anderer Gott verehrt werden darf (2. Mose 20,1–3). Der eine Gott Israels hat sich durch den Heiligen Geist als Vater des Herrn Jesus Christus offenbart und damit als der dreieinige Gott, Vater, Sohn und Heiliger Geist. Die Mutter Jesu, Maria, war ein Mensch und hat nicht Teil an der Dreieinigkeit, wie der Koran den Christen fälschlicherweise unterstellt.
Muslime betonen die absolute Einheit Gottes. Für sie ist der Glaube an die Dreieinigkeit Gottes letztlich ‚Vielgötterei‘ und damit die schlimmste Sünde, deren sich der Mensch schuldig machen kann (vgl. Sure 5,72ff.; 4,171).
1.2.4 Gottes ‚eingeborener‘ Sohn ist Jesus Christus. Er ist Gottes lebendiges Wort und als solches selbst Gott (Johannes 1,1). Wer Gott, den Herrn, als Vater anruft, ist um Jesu Christi willen Gottes Kind: „Der Geist selbst gibt Zeugnis unserm Geist, dass wir Gottes Kinder sind.“ (Römer 8,16).
Nach islamischem Glauben hat Gott als der Schöpfer weder geistliche noch leibliche Kinder (vgl. Sure 10,68; 112) und kann deshalb nicht der Vater Jesu Christi sein. Muslime verstehen sich nicht als Kinder, sondern als Diener (Knechte, ‚Ergebene‘) Gottes.
1.3 Jesus Christus
Bibel und Koran berichten von Jesus Christus nur wenig Gemeinsames: Gott hat Jesus (als Christus) zu den Juden gesandt; er wurde von der Jungfrau Maria geboren, hat gepredigt und Wunder gewirkt. Er ist in den Himmel aufgenommen worden.
1.3.1 Der biblische Titel ‚Christus‘ (‚Messias‘) bedeutet ‚der mit dem Heiligen Geist Gesalbte‘ und vereint die alttestamentlichen Ämter des Priesters, des Propheten und des Königs. Dieser Christus ist Jesus von Nazareth, d.h. „der rettende Herr“.
Der Titel ‚Christus‘ (arab. al-masih) wird im Koran (z.B. Sure 3,45) in Verbindung mit Isa (gemeint ist Jesus) verwendet. Es ist unklar, was Mohammed unter diesem Titel verstanden hat. Der Name Isa hat keine besondere Bedeutung. Im Koran wird Jesus im allgemeinen als ‚Sohn der Maria‘ bezeichnet.
1.3.2 Nach dem Zeugnis der Bibel wurde Jesus Christus durch den Heiligen Geist in Maria ‚empfangen‘ (Lukas 1,35) und während der Regierungszeit des römischen Kaisers Augustus in Bethlehem in einem Stall geboren. Er kam als der im Alten Testament verheißene Erlöser in die Welt, ist das Mensch gewordene Wort Gottes (Johannes 1,14) und deshalb ‚wahrer Gott und wahrer Mensch‘ zugleich.
Gemäß dem Koran war Jesus nur Mensch (Sure 5,116), wurde durch ein Befehlswort Gottes (Sure 3,59) in Maria (Mirjam), der Schwester von Mose und Aaron, geschaffen und zu einer nicht näher bestimmbaren Zeit unter einer Palme geboren (Sure 19,16–33). Im Islam gilt Jesus als einer der bedeutendsten Propheten und Gesandten Gottes. Nur von ihm wird im Koran gesagt, dass er ‚sein Wort‘ (d.h. ‚Wort von Gott‘) und ‚ein Geist von ihm‘ (d.h. von Gott) sei (4,171).
1.3.3 Die Evangelien berichten ausführlich über das Wirken und Lehren Jesu Christi. Es war ein beständiger Ruf zum Vertrauen auf den Vater im Himmel und eine Einladung, Jesus nachzufolgen und seine Erlösung anzunehmen. In seinem heilenden und rettenden Wirken gingen die Verheißungen der alttestamentlichen Propheten in Erfüllung. Deshalb erwarten Christen keinen weiteren, ihn überbietenden Gesandten Gottes nach Jesus Christus.
Nach dem Koran sollte Jesus die Juden vor dem drohenden Gericht Gottes warnen. Seine Verkündigung habe sich grundsätzlich nicht von der Mohammeds und der früheren Gesandten unterschieden. Der Koran sagt, dass Jesus Wunder tat, Kranke heilte, Tote zum Leben erweckte und übernatürliches Wissen besass (Sure 3,49). Jesus habe von Gott eine Schrift als Offenbarung erhalten (das Evangelium, arab. injil). Dennoch sei Jesus nur einer der Propheten, der von Mohammed als dem letzten Propheten der Geschichte an Bedeutung übertroffen werde.
1.3.4 Gemäß dem Johannes-Evangelium (Kapitel 14 und 16) kündigte Jesus Christus das Kommen des Geistes Gottes als Tröster an. Christen können nicht anerkennen, dass damit Mohammed gemeint sei (vgl. dazu Sure 61,6). Dieser entspricht nicht den biblischen Kriterien für einen Propheten Gottes.
Der Koran nennt Mohammed das ‚Siegel der Propheten‘ (Sure 33,40) und erhebt ihn damit über Jesus Christus. Muslime glauben, dass Mohammeds Kommen schon in der ‚Thora‘ (dem Alten Testament) und im ‚Evangelium‘ (Neuen Testament) angekündigt wurde (Sure 7,157).
1.3.5 Nach den biblischen Berichten war es Gottes Wille, dass Jesus Christus gekreuzigt wurde, starb, in ein Grab gelegt wurde, am dritten Tag danach auferstand und nach 40 Tagen zu seinem himmlischen Vater erhoben wurde. Dadurch errang er den Sieg über die Macht der Sünde und den ewigen Tod und erwirkte stellvertretend Erlösung für alle Verlorenen, die im Glauben an ihn nun Zugang zum himmlischen Vater haben (1. Petrus 1,18–19; Epheser 2,18). Jesus Christus regiert die Welt und wird am Ende der Zeit für alle Menschen sichtbar als der Weltenrichter erscheinen.
Nach dem Koran ist Jesus nicht gekreuzigt worden und nicht auferstanden. Eine Kreuzigung wäre eine schmachvolle Niederlage für Gott und seinen Gesandten gewesen. Jesus hätte mit seinem Tod auch keine Erlösung erwirken können. Über Jesu irdisches Ende macht der Koran keine klaren Angaben. Verbreitet ist die Deutung, dass Gott ihn vor seinem Tod vor seinen Feinden entrückt habe und einen anderen – genannt wird meistens Judas – an seiner Stelle kreuzigen ließ (vgl. Sure 4,157–158). Die meisten Muslime glauben, dass Jesus jetzt lebendig im Himmel ist. Nach islamischen Überlieferungen werde Jesus vor dem Ende der Zeit auf die Erde zurückkehren, u.a. alle Kreuze vernichten und alle Menschen zum Islam rufen. Er werde dann sterben und wie alle anderen Menschen zum Jüngsten Gericht auferweckt werden.
1.4 Sünde, Glauben und Vergebung
Bibel und Koran betonen, dass es Gottes Willen entspreche, an Gott zu glauben und nach seinen Geboten zu leben. Vor Gott, dem Schöpfer, müssen sich alle Menschen verantworten. Durch die Übertretung der Gebote Gottes werden die Menschen vor Gott schuldig und bedürfen seiner Barmherzigkeit und Vergebung. Bibel und Koran kennen sowohl ewiges Heil als auch ewige Strafe.
1.4.1 Die Bibel bezeugt, dass Adam und Eva im Paradies Gottes Gebot übertraten und damit die Sünde, die Trennung von Gott und den Tod für alle Menschen in die Welt brachten. Da der Tod die Folge der Sünde ist, ist Versöhnung mit Gott nur durch den Sühnetod des sündlosen Jesus Christus möglich (2. Korinther 5,18–21).
Nach dem Koran haben Adam und seine Frau wohl Gottes Gebot übertreten und deshalb das Paradies verloren, aber in ihrem Verhältnis zu Gott habe sich grundsätzlich nichts geändert (vgl. Sure 2,35–39). Der Islam kennt nicht die Tiefe des ‚Sündenfalls‘ und lehnt eine ‚Erbsünde‘ ab. Der Tod sei nicht die Folge der Sünde, sondern im Willen Gottes begründet.
1.4.2 Die Bibel macht deutlich, dass der Mensch seit dem Sündenfall böse ist (vgl. Römer 3,10–12). Seine Sünden richten sich nicht nur gegen seine Mitmenschen, sondern letztlich gegen Gott selbst (vgl. Psalm 51,6). Er kann deshalb seine Schuld nicht wieder gutmachen. Dieses eigenmächtige Bemühen führt zum Hochmut vor Gott (Epheser 2,9) und damit zu größerer Verfehlung.
Muslime glauben, dass der Mensch stets in der Lage sei, sich zwischen dem Guten und dem Bösen zu entscheiden. Er könne das Gute tun und durch das Einhalten der Gebote auf Gottes Gunst und Belohnung hoffen. Wenn er jedoch gegen Gottes Gebote verstoße, schade er in erster Linie sich selbst (Sure 7,23).
1.4.3 Die Bibel bezeugt die Gerechtigkeit Gottes in Gnade und Gericht. Gott ist gerecht und macht den an ihn glaubenden Menschen gerecht. Er wendet sich in seiner Liebe dem Menschen zu und schenkt ihm das ewige Leben. Nach dem Zeugnis des Alten Testaments hat Gott seine heilschaffende Gerechtigkeit zuerst an seinem Volk Israel erwiesen. Endgültig und für alle Menschen ist Gottes Gerechtigkeit offenbar geworden im stellvertretenden Sühnetod Jesu Christi am Kreuz. Am Kreuz hat Gott die Sünde in ihrer unheilvollen Macht enthüllt und durch die in Jesu Tod und Auferstehung geschenkte Versöhnung überwunden. Die so bewirkte Sühne und Erlösung wird im Evangelium allen Menschen angeboten. Wer sie im Glauben annimmt, ist gerettet. Wer diese Gnade ablehnt, ist verloren und verfällt dem Gericht Gottes.
Nach islamischem Glauben kann der Mensch seine Sünde durch ‚gute Taten‘ ausgleichen. Die Strafe Gottes im Gericht könne also davon abhängen, wie viele ‚gute und schlechte Taten‘ der Mensch begangen habe. Über den Ausgang von Gottes Gericht könne es dennoch keine Gewissheit geben, weil nur die Engel die menschlichen Taten gegeneinander abwiegen können und Gott im Vergeben und Strafen letztlich frei sei.
1.4.4 Nach christlicher Überzeugung heißt Glauben zuallererst, dass der Mensch dem Handeln Gottes vertraut, seine eigene Schuld einsieht und Jesu Christi Erlösung für sich annimmt. Das Evangelium ist die Frohe Botschaft von der Befreiung aus Sünde, Schuld und ewigem Tod (vgl. 1. Timotheus 1,15). Gott sieht den glaubenden Menschen an, als hätte er nicht gesündigt (Römer 8,1), und nimmt ihn zu seinem Kind an. Die Glaubenden leben aus der Kraft des Heiligen Geistes, halten dankbar die Gebote Gottes und glauben an die in der Heiligen Schrift bezeugten Heilstaten Gottes (vgl. z.B. 1. Korinther 15,3–5).
Im Islam bedeutet Glaube vor allem, Gottes Existenz anzuerkennen, sich ihm zu unterwerfen (d.h. Muslim zu sein), ihm Dankbarkeit zu erweisen und die fünf Hauptpflichten zu befolgen (Bekenntnis des Glaubens, Gebet, Fasten, Almosen und Pilgerfahrt). Zum Glauben gehört ferner die Anerkennung des Prophetenamtes Mohammeds und der früheren Propheten, der heiligen Bücher, der Engel, des Gerichtes und des Lebens nach dem Tod (vgl. Sure 2,177) sowie der Einsatz für ‚die Sache Gottes‘ bis hin zum bewaffneten Kampf.
1.4.5 Gemäß dem Evangelium gründet der Gläubige, der seine Sünde bereut, die Gewissheit seines Heils auf die zuverlässigen Zusagen Gottes in seinem Wort (vgl. 1. Johannes 1,9; 3,1). Weil er sich in seinem Leben auf den Sühnetod Jesu Christi verlässt und nicht auf seine Werke (Epheser 2,8f), erfährt er im letzten Gericht seine endgültige Rettung.
Der seine Sünde bereuende Muslim hofft auf Gottes Vergebung und Barmherzigkeit, die im Koran gerühmt wird (z.B. Sure 3,31). Er kann jedoch im gegenwärtigen Leben keine Gewissheit der Vergebung und des Eingangs in das Paradies haben. Weil Gott allmächtig und frei ist, sei sein Handeln nicht eindeutig festzulegen. Nur die im Kampf (arab. djihad und qital) für die Sache Gottes gefallenen Muslime (Märtyrer) können des Paradieses gewiss sein (vgl. Sure 2,154) - viele Muslime würden formulieren: vorausgesetzt, ihre Motive sind aufrichtig und der Kampf gilt wirklich der Sache Gottes.
1.5 Der Heilige Geist
Die formalen Gemeinsamkeiten zwischen Bibel und Koran sind an dieser Stelle sehr gering.
1.5.1 Die Bibel bezeugt Gottes Geist als den Heiligen Geist, der Menschen von Sünde und Ungerechtigkeit überführt (Johannes 16,8). Er ist Person in der göttlichen Dreieinigkeit. Er geht vom Vater und dem Sohn aus (Johannes 15,26). Durch ihn werden die an Jesus Christus Glaubenden zu Kindern Gottes (Römer 8,14) und mit ‚geistlichen Gaben und Früchten‘ beschenkt (Galater 5,22).
Er ist der von Jesus verheißene ‚Tröster‘ (Johannes 16,7), der die Beter vor Gott vertritt (Römer 8,26).
Der Koran kennt einen ‚Geist der Heiligkeit‘ (der z.B. Jesus ‚gestärkt‘ habe, Sure 2,87). Die Bedeutung des ‚Geistes der Heiligkeit‘ bleibt unklar und bezieht sich nicht auf die Sünde und deren Aufdeckung.
1.5.2 Der Geist Gottes wirkte in den Schreibern der biblischen Bücher. Am Pfingstfest wurde er als Zeichen der neuen Heilszeit über Menschen aus vielen Völkern ‚ausgegossen‘. Er begründete die Kirche Jesu Christi und wirkt in ihr.
Nach islamischer Lehre begleitete der ‚Geist‘ die Offenbarung der Schriften, die auf die Gesandten herabgesandt wurden (auf Mose die Torah, auf David die Psalmen, auf Jesus das Evangelium und auf Mohammed der Koran, vgl. 16,102). Für die Existenz der islamischen Weltgemeinschaft (arab. umma) spielt der ‚Geist‘ keine Rolle.
Zusammenfassung
Zwischen christlichem und islamischem Glauben gibt es formal Gemeinsamkeiten. Gestalten aus dem Alten Testament – z.B. Adam, Noah, Abraham, Josef, Mose, Hiob, David, Salomo und Jona – begegnen uns im Koran. Selbst Jesus Christus und der ‚Geist der Heiligkeit‘ werden dort erwähnt. Das hängt damit zusammen, dass Mohammed ca. 600 Jahre nach Jesus Christus lebte (570 bis 632 n. Chr.) und von Juden und Christen Informationen über einzelne biblische Gestalten und Inhalte erhielt.
Ähnliche Begriffe stehen jedoch nicht unbedingt für gleiche Inhalte. Gerade an Jesus Christus werden die zentralen Unterschiede zwischen Bibel und Koran sichtbar.
Die Erlösungsbedürftigkeit des Menschen, die Gottessohnschaft Jesu, sein Sühnetod am Kreuz und die Dreieinigkeit Gottes sind unaufgebbare Eckpfeiler biblischen Glaubens, aus der Sicht des Islam aber gotteslästerliche Verirrungen.
Aufgrund dieser zentralen Unterschiede ist offensichtlich, dass der Glaube an den von der Heiligen Schrift bezeugten einen allmächtigen Schöpfer und Vater Jesu Christi nicht mit der Unterwerfung unter den vom Koran gemeinten Gott vereinbar ist. Der Islam hat folglich einen Charakter, der gegen den biblischen Glauben und gegen die Gemeinde Jesu Christi gerichtet ist.
2. Teil: Missionarische Gesichtspunkte zum christlichen Zeugnis unter Muslimen in Deutschland
2.1 Das Wesen der Einladung zum Glauben
2.1.1 Das Wesen der Mission im christlichen Glauben
Gott „will, dass allen Menschen geholfen werde und sie zur Erkenntnis der Wahrheit kommen“ (1. Timotheus 2,4). Deshalb hat der lebendige Gott sich in der Geschichte dem Volk des Alten Bundes bekannt gemacht und ihm seinen Heilswillen im Alten Testament offenbart. In der ‚Mitte der Zeit‘ ist er selbst in seinem Sohn Jesus Christus in die Menschheit eingegangen und hat in Kreuz und Auferstehung Jesu den Weg zum Heil eröffnet.
Der vom Vater und vom Sohn ausgegangene Heilige Geist lässt dieses historische Ereignis im Leben jedes einzelnen Menschen Wirklichkeit werden, der sich im Glauben Jesus Christus anvertraut. Darum gründet christliche Mission in dem Wesen des dreieinigen Gottes, der seine Nachfolger beauftragte, die Herrschaft Gottes und das Evangelium allen Menschen zu verkündigen: Denn „in keinem andern ist das Heil, auch ist kein anderer Name unter dem Himmel den Menschen gegeben, durch den wir sollen selig werden“ (Apostelgeschichte 4,12). Jesus Christus selbst bezeugte: „Das ist aber das ewige Leben, dass sie dich, der du allein wahrer Gott bist, und den du gesandt hast, Jesus Christus, erkennen.“ (Johannes 17,3).
Die Nachfolger Jesu Christi werden in seine Sendung (= Mission) mit hineingenommen, denn Jesus sagte zu seinen Jüngern: „Wie mich der Vater gesandt hat, so sende ich euch“ (Johannes 20,21). Im Gehorsam gegen Jesus Christus und in der Glaubens- und Gewissensbindung an seine Gebote wissen sich Christen aller Zeiten berufen, allen Menschen das Evangelium zu verkündigen.
Daher erhält die christliche Mission ihre Berechtigung nicht durch westliches Erfolgsdenken, sondern ist eine Inpflichtnahme durch die Liebe Gottes, geoffenbart in seinem Sohn Jesus Christus und bestätigt durch den Heiligen Geist. Ihre wesentliche Aufgabe ist es, Menschen in die lebendige Begegnung mit Jesus Christus zu bringen. Wo immer es Menschen gibt, die ihn noch nicht kennen oder falsche Vorstellungen von ihm haben, gilt es, in Treue, Liebe und Beharrlichkeit Jesus Christus durch Wort und Tat zu bezeugen.
Die Verpflichtung zum Zeugnis, auch unter Muslimen, gründet in der Zusage des auferstandenen Herrn: „Mir ist gegeben alle Gewalt im Himmel und auf Erden. Darum gehet hin und machet zu Jüngern alle Völker: Taufet sie auf den Namen des Vaters und des Sohnes und des Heiligen Geistes und lehret sie halten alles, was ich euch befohlen habe. Und siehe: Ich bin bei euch alle Tage bis an der Welt Ende“ (Matthäus 28,18–20).
2.1.2 Das Wesen der Einladung zum Islam (arab. da’wa = ‚Ruf‘)
Der ‚Ruf zum Islam‘ ist für Muslime ein Teil der ‚Bemühung für Gott‘ (vgl. z.B. Sure 61,11). Der Koran spricht einerseits von der friedlichen Einladung (Sure 16,125) zum Islam an Nicht-Muslime, fordert aber andererseits auch entschieden zum bewaffneten Kampf auf (Sure 9,5). Dieser ‚Ruf‘, sich dem Willen Gottes zu unterwerfen, ist diesseitig orientiert und zielt darauf ab, die ganze Welt der Herrschaft Gottes unterzuordnen. Jeder Muslim wird als Glied der islamischen Weltgemeinschaft (arab. umma) angesehen.
Der Islam versteht sich als eine auf Ausbreitung bedachte Religion mit einem letztgültigen und universalen Anspruch und teilt deshalb die Welt in zwei Regionen ein: in das ‚Haus des Islam‘, in dem die islamische Ordnung aufgerichtet wurde und das islamische Gesetz (arab. shari’a) gilt, und in das ‚Haus des Krieges‘, das noch für den Islam gewonnen werden muss. Dabei wird zwischen der gewaltsamen Unterwerfung von Gebieten unter die ‚islamische Ordnung‘ und der friedlichen Einladung zur persönlichen Bekehrung nicht klar unterschieden.
Dafür gibt es zwei Begründungen. Muslime glauben erstens, dass durch den Islam alle vorhergehenden göttlichen Offenbarungen (auch der jüdische und der christliche Glaube und die aus ihnen entstandenen Gemeinschaften) überholt und überboten worden sind.
Zweitens lehnt der Islam die Trennung von Staat und Religion ab. Er versteht sich als eine Glaubens- und Lebensweise, welche die Gesellschaften und Staaten prägen und übergreifen soll. Er hat das Ziel, eine weltumspannende Gemeinschaft unter Gottes Geboten (‚Theokratie‘) zu schaffen.
Deshalb gründet die Abwehrhaltung der Muslime gegen das biblische Evangelium nicht nur in der kämpferischen Auseinandersetzung mit dem ‚Christentum‘ in der Geschichte, sondern ebenso in den tiefen Glaubensunterschieden. Das Wesen und die Identität des Islam werden erst in der Gegenüberstellung mit dem Evangelium klar ersichtlich.
Der ‚Zeitgeist‘ der säkularen, westlichen Gesellschaft fördert die Auffassung, dass der christliche Glaube nur eines von vielen gleichwertigen religiösen Phänomenen sei. Wo dieser Tendenz unter dem Vorwand religiöser Toleranz Raum gegeben wird, werden Christen in Europa im Blick auf die Einzigartigkeit des Evangeliums verunsichert und bleiben ihren Mitmenschen das Evangelium schuldig. Dies wird im Blick auf den Islam in Europa längerfristig fatale Folgen haben, da viele Muslime in Europa kein ‚gebrochenes Verhältnis‘ zu ihrer Verpflichtung haben, Menschen zur Annahme des Islam aufzufordern.
2.2 Die Methoden der Werbung für den Glauben
2.2.1 Methoden der christlichen Mission
„Es soll nicht durch Heer oder Kraft, sondern durch meinen Geist geschehen, spricht der HERR Zebaoth“ (Sacharja 4,6). Menschen, die in der Gemeinschaft mit Jesus Christus leben, werden in ihrem Herzen von diesem Geist der Liebe Gottes bestimmt. Er ist und bleibt das Fundament und die treibende Kraft allen Engagements in der Mission.
Nur unter dieser Voraussetzung kann die Kirche Jesu Christi ihrem Auftrag, das Heilshandeln Gottes zu verkündigen, gerecht werden. Dabei hat sie sich solcher Methoden zu bedienen, bei denen die Würde eines jeden Menschen gewahrt und seine freie Entscheidung für oder gegen die christliche Botschaft geachtet wird.
Deshalb hat die christliche Mission nichts zu tun mit irgendeinem Überlegenheitsdenken und -gefühl, mit irgendeiner Form von Militarismus und Unterdrückung – wie sie z.B. in den Kreuzzügen und teilweise in der Kolonialzeit praktiziert wurden – und mit irgendeiner Art von Ausnutzung sozialer, wirtschaftlicher oder bildungsmäßiger Schwächen von Menschen, um sie zum christlichen Glauben zu nötigen oder zu verführen.
Vielmehr hat die christliche Gemeinde in ihrer Mission um der Wahrhaftigkeit und der Ehrlichkeit willen folgendes zu beachten:
- Sie soll sich immer wieder neu auf die Grundlage und den Inhalt des ihr anvertrauten christlichen Glaubens besinnen.
- Sie muss die Menschen so, wie es Jesus Christus tat, sehen, um die Mauern des Misstrauens zu überwinden.
- Sie hat sich umfassend über Religion, Kultur, Gedankenwelt und Umfeld ihrer Mitmenschen aus erster Hand zu informieren und sich zu bemühen, diese zu verstehen.
- Die Evangeliumsverkündigung hat ihren unaufgebbaren Platz auch im gegenseitigen offenen Gespräch (Dialog) mit Menschen aller Religionen.
- Eine einseitige Verteidigung des eigenen Glaubens (Apologetik) ist zu vermeiden, da sie leicht zu einer überheblichen Rechthaberei führt.
- Niemand darf als Objekt missionarischen Eifers verstanden werden.
Alle Menschen, auch Muslime, sind eingeladen, in Ewigkeit in Gemeinschaft mit Gott zu leben und sich von der Liebe Gottes, die in Kreuz und Auferstehung Jesu Christi sichtbar geworden ist, erfassen zu lassen.
2.2.2 Methoden des Rufes zum Islam
Die Einladung zum Islam zielt nicht vor allem auf Einzelbekehrungen ab, sondern ist bestrebt, einen gesellschaftlichen Wandel herbeizuführen, indem staatliche Organe, Institutionen und gesellschaftliche Strukturen zu beeinflussen, zu unterwandern und in Dienst zu nehmen. Die finanziellen Mittel dafür kommen sowohl aus islamischen Ländern und Organisationen als auch aus Verbänden innerhalb Europas.
In Europa bemühen sich Muslime nicht nur darum, die vorhandenen muslimischen Gemeinschaften zu festigen und neue Muslime zu gewinnen, sondern sind bestrebt, der europäischen Gesellschaft ein positives Bild vom Islam zu vermitteln, das in den europäischen Kontext hineinpasst.
Betont werden dabei Friedfertigkeit und Toleranz sowie Bereitschaft zur Integration und zum Dialog mit Nicht-Muslimen. Deshalb öffnen sich manche Deutsche für den Islam und empfinden ihn nicht mehr als bedrohlich, sondern eher als faszinierend. Dabei wird verschwiegen, dass Mohammed selbst zur Ausbreitung des Islam zur Waffe gegriffen hat.
Umgekehrt werden die Bücher kritischer westlicher Theologen benutzt, um den christlichen Glauben als fragwürdig hinzustellen. Dabei ist zu bedenken, dass sich der Islam seit seinen Anfängen bis heute in der Auseinandersetzung mit dem jüdischen und christlichen Glauben entwickelt hat. Er leugnet deshalb die zentralsten Aussagen des biblischen Glaubens (s.o. Teil 1).
Der Islam kann daher als eine – im inhaltlichen wie im chronologischen Sinne – nach-biblische und nach-christliche Religion bezeichnet werden, die ihre Anhänger von ihrer Kindheit an durch eine dem Evangelium ähnliche Botschaft gegen das wahre Evangelium immunisiert. Nur der Geist des lebendigen Gottes vermag das christliche Zeugnis zur Wirkung zu bringen und den Muslimen die Augen für die „Herrlichkeit Gottes im Angesicht Jesu Christi“ zu öffnen (2. Korinther 4,6).
2.3 Die Geschichte ist belastet
Im Namen des Christentums und durch ‚christliche‘ Staaten ist Muslimen z.B. durch die Kreuzzüge und den Kolonialismus viel Unrecht und Leid zugefügt worden, wovon allerdings auch die in muslimischen Ländern lebenden Christen mitbetroffen wurden. Trotz dieser menschlichen Verirrungen und anderen Gefährdungen ist das Evangelium im Laufe der fast 2000jährigen Kirchengeschichte geglaubt, gelebt und bezeugt worden sowie in viele Sprachen übersetzt und von Generation zu Generation in vielen Kulturen weitergegeben worden. Gott selbst hat dabei seine Kirche immer wieder erneuert und zum Zeugnis befähigt. Ihr Glaube wurde zu allen Zeiten vor ernsthafte Herausforderungen gestellt, zu denen auch der Islam gehört.
Die Muslime haben die Ausbreitung der islamischen Ordnung und Herrschaft zunächst größtenteils durch Kriegszüge betrieben und viele von Christen bewohnte Länder erobert. Die einheimischen Christen wurden zu ‚Schutzbefohlenen‘ erklärt, was im Alltag mit vielen Benachteiligungen wirtschaftlicher und anderer Art verbunden war. Dadurch sank die Zahl der Christen innerhalb der islamischen Herrschaftsgebiete im Laufe der Jahrhunderte auf einen Bruchteil des ursprünglichen Bestandes.
Die Christen in den islamischen Ländern müssen endlich die Freiheit erhalten, ihren Glauben in vollem Umfang auszuüben. So wie der Übertritt vom christlichen Glauben zum Islam zulässig – und teilweise weit verbreitet – ist, muss auch den Muslimen die volle Gewissensfreiheit zugestanden werden, sich für den christlichen Glauben entscheiden zu können, ohne dafür diskriminiert oder bestraft zu werden.
Wenn der Islam eine Religion des Friedens sein will, wie seine Vertreter im Westen wiederholt versichern, ist er verpflichtet, seinen Anhängern diese Freiheit zu gewähren. Dies wäre ein Beweis des guten Willens für ein friedliches Zusammenleben.
2.4 Muslime in Deutschland und die christliche Gemeinde
Über 1 Milliarde Muslime leben auf der Welt, davon über 3 Millionen in Deutschland. Darunter sind ca. 500.000 Muslime mit deutscher Staatsangehörigkeit. Unter den Deutschen, die zum Islam übergetreten sind, sind viele Frauen, die mit Muslimen verheiratet sind. In dieser Situation sollten die christlichen Gemeinden und Kirchen folgende für sie neue Aufgaben übernehmen:
- Die Bemühungen um bessere christlich-islamische Beziehungen dürfen nicht auf ein faires Verstehen und Beurteilen des Islam reduziert werden; vielmehr ist es Aufgabe der Gemeinden und Kirchen, Christen ein geistliches Urteilsvermögen über den Islam zu vermitteln, sie für eine missionarische Begegnung zu schulen und die Fähigkeit zu fördern, über den eigenen Glauben zu sprechen.
- Es ist dafür Sorge zu tragen, dass die Missverständnisse über den christlichen Glauben unter den Muslimen überwunden und sie mit dem ursprünglichen biblischen Zeugnis bekannt gemacht werden. Dazu müssen Bibeln und Bibelteile in den Sprachen der in Mitteleuropa lebenden Muslime sowie den christlichen Glauben erklärende Schriften und Bibelfernkurse für diese Gruppen hergestellt und verbreitet werden.
- Es ist dafür Sorge zu tragen, dass der Islam nicht nur aus einer eurozentrischen Perspektive gesehen wird. Vielmehr müssen die globalen Herausforderungen, gerade auch im Blick auf die christlichen Gemeinden in islamischen Ländern, wahrgenommen werden. Christen in Europa müssen sich für die Glaubensfreiheit und das Wohlergehen der christlichen Minderheiten einsetzen.
- Dies kann glaubwürdig wahrgenommen werden, wenn folgende Gesichtspunkte des Manila-Manifestes der Lausanner Bewegung (1989) Beachtung finden: „Christen verlangen ernsthafte Religionsfreiheit für alle Menschen, nicht nur die Freiheit für den christlichen Glauben. In überwiegend christlich geprägten Ländern gehören Christen zu den ersten, die Freiheit für religiöse Minderheiten fordern. In überwiegend nichtchristlichen Ländern fordern Christen daher für sich selbst nicht mehr als für andere unter ähnlichen Umständen. Die Freiheit, ‚Religion zu bekennen, zu praktizieren und zu verbreiten‘, wie es in der Universalen Erklärung der Menschenrechte heißt, sollte und muss ein Recht sein, das man sich gegenseitig einräumt.“ Da der Islam durchweg diese gegenseitige Glaubensfreiheit nicht anerkennt und nach wie vor in manchen Ländern Menschen, die den Islam verlassen wollen, mit der Todesstrafe bedroht werden, sollte alles getan werden, um die Glaubensfreiheit als universales Menschenrecht einzufordern.
- Es ist das Bemühen zu verstärken, in allen Gemeinden und Gruppen Personen zu finden, die sich der Mission unter Muslimen besonders annehmen. Dazu gehört der Aufbau eines Netzes von Gebetskreisen, die sich der Fürbitte für die muslimische Welt verpflichtet wissen. Dies geschieht in der Gewissheit, dass Gott Gebete erhört und dem Evangelium Gehör verschafft.
- Die christlichen Gemeinden, besonders ihre Verantwortlichen, Pastoren und Ältesten müssen lernen, zum Glauben an Jesus Christus erweckte Menschen aus dem Islam anzunehmen, in christlicher Lehre und Ethik behutsam zu unterweisen und sie in die Gemeinde aufzunehmen. Dabei ist zu beachten, dass besonders Menschen aus dem orientalischen Kulturraum das Bedürfnis haben, liebevolle und ganzheitliche Annahme und Gemeinschaft zu erfahren. Dies bedeutet einen kulturüberschreitenden Lernprozess für alle Beteiligten.
3. Teil: Christen und Muslime in der deutschen Gesellschaft
3.1 Einleitung
3.1.1 Die Präsenz von Muslimen in Deutschland
Die für Christen aktuellen Fragen beziehen sich zunehmend nicht mehr nur auf ausländische Muslime, sondern auch auf deutsche Muslime. Denn z. Zt. zeichnet sich die Tendenz ab, dass die Mehrzahl der jetzt noch ausländischen Muslime auf Dauer in Deutschland bleiben wird; mehr und mehr ausländische Muslime nehmen die deutsche Staatsangehörigkeit an, wodurch sowohl der Anteil der deutschen Muslime an der muslimischen Wohn-Bevölkerung als auch der Anteil der Muslime an der deutschen Bevölkerung wachsen wird.
Die meisten ausländischen Muslime konnten sich zunächst nicht vorstellen, auf Dauer in Deutschland zu bleiben. Die liberale, westliche Gesellschaft war ihnen zu fremd. Inzwischen wird von manchen islamischen Gruppen die Einbürgerung in Deutschland gefördert mit dem Ziel, eine dauerhafte und einflussreiche muslimische Präsenz in Deutschland zu bewirken.
3.1.2 Die Bemühung um ein friedliches Zusammenleben
Christen sollen ihren Mitmenschen unabhängig von ihrer religiösen Zugehörigkeit zuallererst als von Gott geliebten Menschen begegnen. Es ist deshalb zu bedauern, dass manche Christen sich durch Ängste blockieren lassen und sich einem friedlichen Zusammenleben verweigern. Unter Christen sollte die Diskriminierung Andersdenkender und der Hass gegen fremde Menschen keinen Raum haben. Denn Gottes Wort mahnt Christen, mit allen Menschen in Frieden zu leben (Römer-Brief 12,18) und ihnen in solcher Liebe und Freundlichkeit (Philipper-Brief 4,5 und 8) zu begegnen, wie Jesus Christus sie vorgelebt hat. Dazu gehört das Verständnis für die Anliegen und Probleme der Muslime, nachbarschaftliche Hilfsbereitschaft und eine seelsorgerliche Haltung gegenüber dem einzelnen Menschen. Deshalb sollten Christen von sich aus auf Muslime zugehen, das Gespräch mit ihnen suchen und dadurch ihre Integration in die deutsche Gesellschaft fördern.
Manche zugewanderte Muslime suchen den Kontakt zu ihren alteingesessenen Nachbarn und setzen sich für gute zwischenmenschliche Beziehungen ein. Sie wollen die Integration in die für sie neue Gesellschaft. Andere Muslime sind in einer von der christlichen Kultur und dem liberalen Säkularismus geprägten Gesellschaft offensichtlich unsicher und ziehen sich in die Ghettos ihrer Familien und Moscheegemeinden zurück. Manche begründen ihren Rückzug mit der koranischen Aufforderung, Christen nicht zu Freunden zu nehmen (Sure 5,51). Andere reagieren durch Aggressivität auf die liberale Gesellschaft und propagieren betont den Islam und das islamische Recht. Dadurch werden die normalen mitmenschlichen Beziehungen und die Integration in die deutsche Gesellschaft erschwert.
3.1.3 Friedliches Zusammenleben und Mission
Christen werden in Verantwortung vor Gott dem Schöpfer dem sozialen Frieden in der Gesellschaft große Bedeutung beimessen und alles ihnen Mögliche dafür tun. Noch wichtiger ist ihnen aber das ewige Heil der Menschen. Deshalb können sie auf die Verkündigung des Evangeliums an Muslime nicht verzichten, auch wenn dies möglicherweise als Störung des sozialen Friedens empfunden wird.
Für bekennende Muslime ist der gesellschaftliche Friede dem Gehorsam gegenüber dem Willen Gottes untergeordnet. Für sie ist deshalb das oberste Ziel die Aufrichtung einer islamischen Ordnung in der Gesellschaft. Für dieses Ziel können soziale Spannungen, bei islamistischen Gruppen sogar bis hin zu bewaffnetem Kampf, in Kauf genommen werden.
3.1.4 Die Unterscheidung mitmenschlicher, gesellschaftlicher und kirchlich-gemeindlicher Fragen
Christen und Muslime begegnen einander in erster Linie als Mitmenschen im Alltag. Hier gilt für den einzelnen Christen zunächst schlicht das Gebot der Nächstenliebe. Davon sind die politisch-gesellschaftlichen Fragen zu unterscheiden, bei denen Christen als Staatsbürger und in ihrer Verantwortung für das Gemeinwohl gefragt sind. Zu Fragen dieser Art können Christen sich in der Öffentlichkeit äußern, über gesellschaftliche Gruppen (z.B. Parteien) meinungsbildend wirken und bei Wahlen an den Entscheidungsprozessen mitwirken. Davon wiederum sind Fragen zu unterscheiden, welche die christlichen Gemeinden und Kirchen betreffen und theologisch begründete Entscheidungen erfordern, die von den Gemeinden und Kirchen getroffen werden müssen.
Im Islam wird traditionell nicht zwischen einem Muslim als Staatsbürger und einem Muslim als einem glaubenden Menschen unterschieden. Weitgehend leben Muslime noch heute in einer vom Islam geprägten Gesellschaft. In der Minderheitssituation muss sich der Islam notwendigerweise weitgehend auf seine religiöse Seite beschränken. Einflussreiche muslimische Rechtsgelehrte haben aber gefordert, dass sich die Muslime dafür einsetzen, die jeweilige Gastgesellschaft Schritt für Schritt in eine muslimische Gesellschaft umzuwandeln. Die dem orthodoxen Islam und dem herkömmlichen islamischen Rechtsdenken verpflichteten Muslime werden sich deshalb kaum längerfristig mit einer liberalen und säkularen Gesetzgebung zufrieden geben. Sie betrachten das islamische Recht in seinem Kernbestand als ein von Allah gestiftetes und für alle Zeiten unveränderliches und verbindliches Gesetz.
3.2 Gesellschaftliche Fragen
3.2.1 Anerkennung als Religionsgemeinschaft
In Deutschland sind grundsätzlich alle Religionsgemeinschaften als solche anerkannt, solange sie sich im Rahmen der Verfassung betätigen. Die islamischen Verbände sind als Vereine mit religiöser Zielsetzung registriert. Die Anerkennung als Körperschaften des öffentlichen Rechtes ist an bestimmte Voraussetzungen gebunden. Islamische Verbände könnten deshalb nur dann als Körperschaften des öffentlichen Rechtes anerkannt werden, wenn sie sich ausdrücklich und detailliert zur Anerkennung der deutschen Verfassung bekennen (z.B. zur Gewissens- und Glaubensfreiheit, zum Grundsatz der Unversehrtheit des Leibes und zur Ablehnung der Polygamie) sowie zu den in der Bundesrepublik Deutschland geltenden Rechtsordnungen und dies dann auch unter Beweis stellen.
Der Koran und das traditionelle islamische Strafrecht verlangen z. B. körperliche Bestrafung für bestimmte Vergehen wie Diebstahl und Ehebruch. Im islamischen Familienrecht bestehen erhebliche Unterschiede (Benachteiligung der Frauen durch Polygamie und im Scheidungs- und Erbrecht) zum deutschen Recht. Auch herrscht im Islam traditionell eine andere Sicht im Blick auf Verträge mit Nicht-Muslimen. Diese gelten grundsätzlich nur befristet und können einseitig aufgehoben werden, wenn ‚Gott es will‘.
Wenn islamische Verbände Zugang zu den öffentlichen Medien (Rundfunk, Fernsehen) erhalten, muss geprüft werden, ob in Sprachen, die in Deutschland kaum verstanden werden (Arabisch, Persisch, Türkisch u.a.), Aussagen verbreitet werden, die gegen die demokratische Grundordnung gerichtet sind und in denen der christliche Glaube und andere Religionen verzerrt dargestellt werden.
Die muslimischen Verbände fordern grundsätzlich die Gleichberechtigung mit den Kirchen in rechtlicher Hinsicht, auch im Zugang zu den Medien. Von einigen können diese Rechte auch zur Ausbreitung der islamischen Rechtsordnung benutzt werden.
3.2.2 Menschenrechte und Verfassungstreue
Das Verhältnis des traditionellen Islam und des neuen ideologischen Islam (Islamismus, Fundamentalismus) zum Grundgesetz und zu den Länderverfassungen erscheint als unklar. Wird die Liberalität des demokratischen Staates nur vorübergehend anerkannt? Es wäre nötig, dass nicht nur die islamischen Verbände in Deutschland sich eindeutig artikulieren, sondern auch die mit ihnen jeweils verbundenen islamischen Weltverbände. Vor allem aber müssten die islamischen Staaten das Menschenrecht auf freien Religionswechsel – in jede Richtung – ohne Vorbehalte anerkennen und in der Praxis dulden und schützen.
Im Islam wird grundsätzlich nicht von den liberalen Menschenrechten her, sondern vom theokratischen Gottesrecht her gedacht. Das Menschenrecht auf freien Religionswechsel kann von der islamischen Gemeinschaft (arab. umma) traditionell nicht anerkannt werden, da der Religionswechsel eines Muslims als Abfall vom Islam bei Todesstrafe verboten ist und bis heute in vielen Ländern mit Strafe (bis hin zur Todesstrafe) bedroht wird.
3.2.3 Islamischer Religionsunterricht
Die Länderverfassungen ermöglichen die Zulassung islamischen Religionsunterrichtes an den öffentlichen Schulen und den Aufbau privater islamischer Schulen. Allerdings müssen die Bedingungen dafür von den zuständigen Behörden beachtet werden: die Ausarbeitung und Genehmigung der Lehrpläne, Verfassungsgemäßheit des Unterrichts, die Vermeidung von verzerrenden und herabsetzenden Aussagen über andere Religionen, die Ausbildung von Lehrern, islamische Fakultäten an deutschen Hochschulen und die deutsche Schulaufsicht. Ein solcher Unterricht darf propagandistisch nicht missbraucht werden. Das Ziel des Unterrichtes sollte Integration und nicht Separation sein. Im Religionsunterricht privater islamischer Schulen müssen das Christentum, das Judentum und die westliche Gesellschaft als ganze sachlich und fair, d.h. nach ihrem Selbstverständnis, dargestellt werden.
Das liberale deutsche Bildungswesen ist für die meisten konservativ und fundamentalistisch eingestellten Muslime schwer zu akzeptieren. Daher wird vermehrt der Versuch unternommen, private islamische Schulen aufzubauen. Bei der Erstellung und Genehmigung von Lehrplänen für den islamischen Religionsunterricht an deutschen Schulen sind die rechtlichen Rahmenbedingungen sorgfältig einzuhalten. Die Schulaufsicht wird darauf zu achten haben, dass der Unterricht den Lehrplänen entsprechend erteilt wird, zumal ein klassischer islamischer Religionsunterricht ohne Einbeziehung arabischer Koranrezitationen und der islamischen Rechtsauffassung, einschließlich der Strafgesetzgebung, kaum vorstellbar ist.
3.2.4 Moscheebau und Gebetsruf
Der Bau und die Nutzung von Moscheen müssen unter Beachtung der ortsüblichen Auflagen geschehen, transparent sein und im Bemühen um den bürgerlichen Frieden am Ort geschehen.
Die öffentliche Ausübung des Rufes zum Gebet ist kritisch zu beurteilen, da durch den Ausruf „Es gibt keinen Gott außer Allah und Mohammed ist der Gesandte Gottes“ der Kern des christlichen Glaubens in Frage gestellt wird. Der Gebetsruf enthält eine antichristliche Aussage in einer fremden Sprache und kann deshalb nicht mit dem Glockenläuten verglichen werden. Dieses macht keine inhaltlichen Aussagen, kennt feste Läutezeiten und ist eine kulturelle Tradition. Die Ausübung des Rufes zum Gebet per Lautsprecher ist abzulehnen, da dies eine moderne Sitte ist, die für den islamischen Gottesdienst nicht nötig und für Nicht-Muslime eine erzwungene Teilnahme an einer gottesdienstlichen Handlung ist.
Der traditionelle Islam versteht sich als eine Religion der Demonstration und der Werbung für Gott. Die Größe einer Moschee, die Höhe eines Minaretts und der Gebetsruf per Lautsprecher werden nicht allein von den praktischen Erfordernissen, sondern von der öffentlichen Wirksamkeit her bestimmt.
3.2.5 Islamische Bestattung
Der Waschung Verstorbener in kommunalen Krankenhäusern sollte nichts im Wege stehen. Dies gilt auch für die Genehmigung islamischer Gräberfelder auf kommunalen Friedhöfen. Probleme bereitet die muslimische Forderung nach ewigem Liegerecht. Lösungen sind möglich (z.B. durch Erbbauvergabe).
Nach islamischer Auffassung muss das Gesicht eines Toten nach Mekka hin ausgerichtet sein. Die Gebeine eines Toten dürfen nicht aus dem Grab entfernt werden. Die muslimischen Verbände sind zu Kompromisslösungen bereit.
3.2.6 Muslime in der Arbeitswelt
In der Arbeitswelt sollte auf islamische religiöse Sitten so weit wie möglich Rücksicht genommen werden. An islamischen Feiertagen oder für islamische Fastenzeiten kann der Arbeitnehmer seinen Urlaub nehmen, sofern dies möglich ist. Ggf. sollte der muslimische Arbeitnehmer seine Berufstätigkeit so wählen, dass sie ihm die Freiheit für seine religiöse Praxis gewährt.
Nach islamischem Recht können versäumte Gebetszeiten nachgeholt und unterbliebenes Fasten ersetzt werden. Die Forderung nach Gleichstellung ihrer Feiertage mit den christlichen Feiertagen und die Berücksichtigung ihrer Gebets- und Fastenzeiten im Betriebsalltag ist für manche Muslime mit der Erwartung einer Islamisierung der Gesellschaft verbunden.
3.2.7 Muslime in öffentlichen Einrichtungen
Wo möglich, sollten kommunale Krankenhäuser, Kindertagesstätten, Altenheime und Justizvollzugsanstalten auf islamische Speisevorschriften Rücksicht nehmen; in vielen Fällen gibt es aber die Möglichkeit für eigene muslimische Lösungen. Die kommunalen Einrichtungen haben sorgfältig auf religiöse Neutralität zu achten. Dem Zutritt islamischer Seelsorger in die genannten Einrichtungen sollte nichts im Wege stehen, wenn sie sich einer aufdringlichen Werbung für den Islam enthalten.
Grundsätzlich können Muslime ihre Gebete in jedem Raum vollziehen oder sie daheim oder in einer Moschee nachholen. Für eine wachsende Zahl vor allem strenggläubiger Muslime ist aber die Durchsetzung ihrer Forderungen nach Beachtung ihrer religiös begründeten Kultur ein Schritt in die Richtung einer islamischen Gesellschaft.
3.2.8 Offene Fragen zur Integration zugewanderter Muslime
Muslime sind in den vergangenen 40 Jahren aus unterschiedlichen Gründen nach Deutschland gekommen. Viele wurden zunächst als Arbeitskräfte angeworben, andere kamen als Flüchtlinge und Asylsuchende. Konzepte für die langfristige Integration – insbesondere von Muslimen – in die westliche Gesellschaft wurden kaum erarbeitet, ja ihre Notwendigkeit viel zu spät erkannt. Die zweite und dritte Generation türkischstämmiger Jugendlicher lebt zwischen zwei Kulturen und ist weder in Deutschland noch in der Türkei wirklich zu Hause. In der Schule, in der Berufsausbildung und auf dem Arbeitsmarkt deutlich benachteiligt, fühlen sich viele Muslime von der deutschen Mehrheitsgesellschaft abgelehnt und diskriminiert. Das führt zum Rückzug in das eigene kulturelle Umfeld, zu neuem muslimischen Selbstbewusstsein und zur Ablehnung der Integration.
Der Blick auf die weitere Entwicklung gibt Anlass zu der Sorge, dass sich Spannungen und Konflikte verschärfen könnten:
- Der verstärkte Zuzug von Muslimen könnte die Bildung einer muslimischen Parallelgesellschaft und damit langfristig soziale Spannungen bewirken. Eine wirkliche Integration einer großen Zahl von Muslimen in eine säkulare und pluralistische Gesellschaft ist kaum möglich, da die primäre Loyalität konservativer Muslime der islamischen Weltgemeinschaft (arab. umma) und nicht einem liberalen Staat gilt.
- Die internationale Vernetzung der islamischen Verbände könnte die Bildung einer islamischen Parallelgesellschaft verstärken.
- Die Migration von Muslimen nach Europa vollzieht sich zu einem großen Teil aus wirtschaftlichen Gründen; weithin besteht kaum Interesse an einer kulturellen Integration.
- Manche vom Islamismus geprägten Muslime nehmen zwar die Liberalität der westlichen Rechtsprechung für sich gern in Anspruch, kritisieren aber gleichzeitig ihre Inhalte und lehnen entsprechende Rechtsprinzipien für ihre Herkunftsländer ab.
- Bei der Anwendung des Asylrechts in Deutschland ist darauf zu achten, dass es nicht benutzt wird, um die muslimische Präsenz zu Zwecken der Werbung für den Islam zu verstärken.
3.3 Kirchlich-gemeindliche Fragen
3.3.1 Kirchliche Kindertagesstätten
Kindertagesstätten in kirchlicher und freikirchlicher Trägerschaft nehmen sowohl einen Verkündigungs- als einen sozialdiakonischen Auftrag wahr. Deshalb stehen sie auch Kindern aus muslimischen Familien offen. Bei der Vermittlung biblischen Gedankenguts und der Feier christlicher Feste sollen grundsätzlich keine Abstriche gemacht werden. Selbstverständlich kann auch behutsam auf die islamische Kultur eingegangen werden, aber islamische Feste sollen nicht gefeiert werden. Muslimische Erzieherinnen dürfen nicht angestellt werden, da dies dem Verkündigungsauftrag widerspricht.
Muslimische Eltern nehmen die kirchlichen Kindertagesstätten mangels islamischer Angebote in Kauf oder favorisieren sie sogar gegenüber kommunalen Einrichtungen. Sie haben aber vielfach Bedenken gegen eine christliche Beeinflussung.
3.3.2 Beten mit Muslimen
Interreligiöse bzw. multireligiöse Veranstaltungen und Gebete (z.B. Gottesdienste zum Schulbeginn u.ä. an öffentlichen oder christlichen Privatschulen) können nicht befürwortet werden, weil das jeweilige Bekenntnis zu Gott zu unterschiedlich ist. Hier würde eine Einheit und Übereinstimmung vorgespielt, die so nicht vorhanden ist.
Bekennende Muslime empfinden diesen Unterschied sehr deutlich. Sie können nicht an Veranstaltungen teilnehmen, in denen zu dem dreieinigen Gott gebetet wird. Tun sie es dennoch, kann dahinter die Erwartung stehen, dass die Christen sich dem Islam annähern und früher oder später Muslime werden.
3.3.3 Christlich-islamische Ehen
Von christlich-islamischen Ehen ist abzuraten, da Glauben, Frömmigkeitspraxis und Eheverständnis zu unterschiedlich sind. Eine christliche Trauung für ein christlich-muslimisches Paar sollte nicht durchgeführt werden, da das Treueversprechen die biblische Bundestreue Gottes widerspiegelt und im Islam bei der Eheschließung kein Versprechen zu lebenslanger Gemeinschaft mit nur einem Partner abgegeben wird. Eine gottesdienstliche Segenshandlung ist problematisch, da sie zu leicht als Trauung verstanden wird. Auf keinen Fall sollten Muslime daran mitwirken. Christen, die in einer christlich-islamischen Ehe leben, sollten Glied einer christlichen Gemeinde sein können. Sie sollten seelsorgerlich begleitet werden. Der christliche Partner sollte sich um eine christliche Erziehung der Kinder bemühen.
Nach islamischer Auffassung ist die Frau dem Mann zum Gehorsam verpflichtet (Sure 4,34: „Die Männer stehen über den Frauen“). Eine muslimische Frau darf nach islamischem Recht keinen christlichen Mann heiraten, da der Mann das Erziehungs- und Verfügungsrecht hat und die Kinder Muslime werden müssen.
3.3.4 Vergabe gemeindlicher Räume
Kirche und Gemeinderäume, die im Namen Jesu Christi genutzt werden, sollten nicht an muslimische Gruppen für religiöse oder familiäre Feiern vergeben werden, da in beiden Fällen islamisches Gedankengut (Koranrezitation auf Arabisch), das für den christlichen Gastgeber nicht verstehbar ist, eine Rolle spielen kann.
Muslime haben gegen die Nutzung gemeindlicher Räume nichts einzuwenden, werden aber evtl. die Abnahme oder das Verhängen christlicher Symbole (Kreuze) zur Bedingung machen. Für fundamentalistisch denkende Muslime kann die Nutzung nichtislamischer Räume eine Art Besitzergreifung für den Islam im Namen Gottes sein.
3.3.5 Kirchliche Friedhöfe
Auf kirchlichen Friedhöfen sollten keine muslimischen Gräberfelder eingerichtet werden, da das jeweilige Zeugnis von Gott, Tod, Gericht und Paradies zu unterschiedlich ist. Deshalb sollen in Friedhofshallen kirchlicher Friedhöfe keine muslimischen Beerdigungsfeiern stattfinden.
Muslime können der Beerdigung auf kirchlichen Gräberfeldern zustimmen, wenn ihre Bedingungen (Verhängung christlicher Symbole, Ausrichtung des Gesichtes nach Mekka usw.) erfüllt werden.
3.3.6 Diakonische Einrichtungen
In Krankenhäusern, Altersheimen, Kindertagesstätten usw., die in kirchlicher Trägerschaft sind, kann auf die islamischen Speisevorschriften Rücksicht genommen werden, dagegen sollten gesonderte muslimische Gebetsstätten aus grundsätzlichen Erwägungen nicht zugelassen werden. Muslimischen Seelsorgern sollte Zugang zu muslimischen Patienten und Bewohnern gewährt werden. Die rituelle Waschung verstorbener Muslime sollte möglichst nicht in christlichen Einrichtungen erfolgen.
Muslime werden es meistens respektieren, dass die christlichen Träger in ihren Einrichtungen zu ihrer Identität stehen. Dabei werden die Mitarbeitenden in diesen Einrichtungen ihren Wünschen weitgehend entgegenkommen, auch wenn dies von strenggläubigen Muslimen nicht als ‚Liebestat‘, sondern eher als mangelnde Glaubenstreue von Christen gewertet wird.
3.3.7 Das Verhalten von Gemeinden angesichts des Baus von Moscheen
Christliche Gemeinden sollten den Bau von Moscheen angesichts der damit verbundenen Problematik nicht fördern. Sie sollten insbesondere bei solchen Gelegenheiten beständig auf die Einschränkungen der Versammlungsfreiheit, des Kirchbaus und der Instandhaltung von Gemeindehäusern in manchen islamischen Ländern hinweisen. Christen, Gemeinden und Kirchen sollen darauf drängen, dass Christen in islamischen Ländern gleiche Rechte erhalten wie Muslime in Deutschland. Ansprechpartner dafür sind Politiker, denen die Beachtung der Menschenrechte in anderen Ländern ein Anliegen ist. Vor allem aber sollten die Gemeinden die Fürbitte für bedrängte und unterdrückte Christen in der Welt des Islam üben.
Muslime neigen dazu, im Bau von Moscheen und Minaretten und im Gebetsruf per Lautsprecher einen Sieg des Islam in einem traditionell christlichen Land zu sehen. Sie nehmen ihre verfassungsmäßigen Rechte in Anspruch, die bisher Christen in vielen islamischen Ländern nicht in gleicher Weise gewährt werden. Für Muslime ist die Liberalität des Westens ein christliches Problem, das für die Belange des Islam ausgenutzt werden kann, ohne gleiche Liberalität im eigenen Raum zu gewähren.
Schlusswort
Die Begegnung mit Muslimen fordert uns als Christen heraus zu Liebe und Geduld, aber auch zu Mut und Standhaftigkeit im Bekenntnis und in der Hoffnung auf das Kommen des Reiches Gottes. Wir bitten Gott um seine Vergebung, wo wir Muslimen das Zeugnis von Jesus Christus vorenthalten haben und ihnen nicht in der Liebe Jesu Christi begegnet sind. Wir rechnen mit der erneuernden Kraft des Heiligen Geistes, der auch heute den Zeugen des Evangeliums die Gesinnung Jesu Christi vermittelt und selbst dafür Sorge trägt, dass Menschen aus der Finsternis zum Licht, aus der Gebundenheit in die Freiheit und vom Unglauben zum Glauben geführt werden, damit „in dem Namen Jesu sich beugen sollen aller derer Knie, die im Himmel und auf Erden und unter der Erde sind, und alle Zungen bekennen sollen, dass Jesus Christus der Herr ist, zur Ehre Gottes, des Vaters.“ (Philipper 2,10f)
Revidierte Fassung 2013